Ordnung

Der evangelisch-lutherische Gottesdienst. Kolorierter Holzschnitt von Lucas Cranach d.Ä., 1550

Auszüge aus der Ordnung der Evangelisch Lutherischen Gebetsbruderschaft

1.
Die Evangelisch-Lutherische Gebetsbruderschaft ist ein Zusammenschluß von Männern und Frauen, die sich gebunden wissen an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als das Wort Gottes, das allein Regel und Richtschnur für Lehre und Leben der Kirche ist, und an die altkirchlichen Bekenntnisse und die Bekenntnisse der lutherischen Reformation als rechte Auslegung der Schrift. Im schrift- und bekenntnisgemäßen Gottesdienst der Kirche, insbesondere in der Feier des heiligen Altarsakraments, haben sie ihre geistliche Heimat. Sie wissen sich zum Gebet um die Erneuerung der Kirche und füreinander verpflichtet.

2.
Die Glieder der Bruderschaft sehen es als ihre Aufgabe an,
– regelmäßig in der Heiligen Schrift zu lesen und die Bekenntnisse der lutherischen Kirche zu studieren,
– in einer für sie alle geltenden Formulierung für die lutherische Kirche und die Bruderschaft zu beten,
– in das Stundengebet der Kirche hineinzuwachsen und es nach Möglichkeit zu praktizieren (vornehmlich Psalmgebet, Schriftlesung, Fürbitte und Gebet für die Kirche),
– sich an die unverfälschte Predigt des Wortes Gottes zu halten, fleißig an reinen Altären das Heilige Mahl zu suchen und bekenntniswidriger Praxis (vor allem der Leugnung der Realpräsenz des Leibes und Blutes Christi) entgegenzutreten,
– sich in der Einzelbeichte zu üben und (als ordinierte Amtsträger) sie anzubieten, und
– für Recht und Geltung des lutherischen Bekenntnisses einzustehen.

3.
Die Glieder der Bruderschaft sind dankbar bereit, von allem echten geistlichen Leben in anderen Teilen der Christenheit zu lernen. Sie wissen sich aber dazu angehalten, mit Wort und Tat Zeugnis abzulegen gegen alles Bestreben, die Christenheit ohne Übereinstimmung im Glauben und unter Verletzung des Bekenntnisses kirchlich zu einigen. In der Liebe zu aller schriftgemäßen Tradition der Christenheit wollen sie mit ihrem Gebet und ihrer Arbeit der Katholizität der evangelisch-lutherischen Kirche dienen.

4.
Die Glieder der Bruderschaft gehen die Verpflichtung ein,
– nach Kräften die Zusammenkünfte der Bruderschaft zu besuchen,
– die gemeinsame Arbeit zu fördern …
– einander im geistlichen Leben und kirchlichen Dienst zu beraten und zu helfen und die Gemeinschaft untereinander zu pflegen.

5.
Die Aufnahme in die Bruderschaft erfolgt nach gegenseitigem Kennenlernen zunächst als Postulant, d.h. zeitlich befristet (in der Regel auf ein Jahr), danach ohne Befristung. Sie findet ihren Ausdruck in der Eintragung in die gemeinsame Fürbittliste.

Die Aufnahme wird auf den Konventen durch den Bruderschaftsältesten (oder, falls er verhindert ist, seinen Stellvertreter) vollzogen.

6.
Die Bruderschaft gliedert sich in einzelne Regionalkonvente (Nord, Mitte, Süd), die jeweils unter der Leitung eines Konventsältesten stehen und die sich nach Bedarf und in Abstimmung mit den anderen Regionalkonventen zusätzliche Ordnungsbestimmungen geben und eigene Aktivitäten entfalten können (z.B. regionale Treffen u.a.m.).
Die gesamte Bruderschaft kommt zu (Gesamt)Konventen zusammen, in der Regel einmal im Jahr. Diese können in Verbindung mit Regionalkonventen abgehalten werden und dienen dem gemeinsamen Gottesdienst, Schriftstudium, theologischer Arbeit und gegenseitigem Austausch.

7.
Die Bruderschaft wird geleitet durch die Konventsältesten und den Bruderschaftsältesten. Die Konventsältesten dienen ihren regionalen Konventen, der Bruderschaftsälteste steht der Gesamtbruderschaft vor.

Der Bruderschaftsälteste wird vom Gesamtkonvent aus der Zahl der ordinierten Amtsträger in der Bruderschaft für die Dauer von fünf Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt, sofern nicht bei der Wahl eine kürzere Amtszeit beschlossen wird. Er kann von diesem Amt vorzeitig zurücktreten. Wird das Amt vakant, so leitet sein Stellvertreter die Bruderschaft bis zur Wahl eines neuen Bruderschaftsältesten. Der Bruderschaftsälteste bestimmt seinen Stellvertreter für die Dauer seiner Amtszeit. Die Konventsältesten werden auf gleiche Weise von den jeweiligen Regionalkonventen gewählt, ihre Aufgaben bestimmen sich analog den Aufgaben des Bruderschaftsältesten (soweit nicht einzelne Regionalkonvente dies anders ordnen).